Fast 14 Millionen Euro als Corona-Kredite für Unternehmen im Kreis Euskirchen
Trotz erschwerter Bedingungen und unübersichtlicher Rechtslage hat die Kreissparkasse Euskirchen in der Pandemie zahlreichen Firmen geholfen – „Vorgaben der Aufsicht sowie gesetzliche Vorschriften erschweren schnelle, unbürokratische Kreditvergabe.“
Kreis Euskirchen – Die gesamtgesellschaftlichen Folgen aufgrund der bisherigen zwei Lockdowns und der weiteren staatlichen Maßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie sind kaum abschätzbar. Gerade die wirtschaftlichen Bedingungen für Branchen wie etwa im Veranstaltungsbereich sind für zahlreiche Betriebe existenzbedrohend.
Bereits Mitte März gab es zeitgleich zum ersten bundesweiten Lockdown die Zusage der Bundesregierung an Unternehmen, neben Zuschüssen finanzielle Hilfen über Förderbanken beantragen zu können. Die Antragstellung musste von Beginn an über Hausbanken wie die Sparkasse erfolgen. Diese müssen in den meisten Fällen einen Teil des Risikos bei Kreditausfall, also Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, übernehmen.
Die von der Politik versprochenen Hilfspakete umzusetzen, erwies sich in der Praxis allerdings als schwierig, wie jetzt Udo Becker, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Euskirchen (KSK) berichtet: „Die Vorgaben der Aufsicht sowie gesetzliche Vorschriften erschwerten uns die schnelle, unbürokratische Kreditvergabe.“ Dennoch hat die KSK Unternehmen im Kreis Euskirchen, auch mit Einsatz eigener Mittel und damit auf eigenes Risiko, bislang fast 14 Millionen Euro an Corona-Krediten bereitgestellt. Die rund 500 Anfragen führten daneben zu gut 300 weiteren individuellen Unterstützungsmaßnahmen. Becker: „Konkrete Verfahren und Details zu den Vergabekriterien für Fördermittel waren zu Beginn der Corona-Krise allerdings noch weitgehend unklar, parallel gab es jedoch bereits erste Anfragen von Unternehmern an uns – und natürlich wollten wir unsere Kunden in einer solchen extrem schwierigen Phase, in der Firmen gänzlich unverschuldet in Not geraten, nicht im Regen stehen lassen.“
Um die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen zu klären, gab es anfangs fast täglich Telefonkonferenzen zwischen den Sparkassen und dem Sparkassenverband. Einzelheiten zur Ausgestaltung und Abwicklung der über die Politik und Medien bereits in der Öffentlichkeit kommunizierten Förderkredite wurden aber erst in den folgenden Wochen nach und nach bekannt gegeben. KSK-Vorstandsmitglied Holger Glück, Experte für Firmenkunden: „Sämtliche Kreditinstitute waren also aufgrund fehlender Informationen de facto anfangs noch gar nicht handlungsfähig.“
Eine tatsächliche Beantragung der ersten Förderkredite sei erst ab dem 6. April möglich gewesen – und da hätten die technischen Voraussetzungen bei den Förderinstituten noch nicht einmal endgültig vorgelegen, ebenso wenig wie entscheidende Zeitabläufe, etwa wann die Förderbanken überhaupt auszahlungsfähig sein würden oder für welchen Zeitraum und in welcher Höhe die Sparkasse Vorfinanzierungen der Fördermittel ermöglichen müsse. Glück: „Das machte das Antragsverfahren für uns wesentlich aufwändiger, als das sonst bei Förderkrediten der Fall ist. Kurz gesagt: Wir als Hausbank mussten bei hohem Aufwand deutlich in Vorleistung treten, wenn wir unseren Kunden helfen wollten.“
Über Corona-Kredite für Firmenkunden informierte Holger Glück, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Euskirchen. Bild: Tameer Gunnar Eden/Eifeler Presse Agentur/epa
Glück nennt ein Beispiel: „Voraussetzung für eine Kreditvergabe ist eine positive Kapitaldienstfähigkeit, kurz KDF, des Unternehmens. Durch die eingetretene Krise und entsprechend hohe zu befürchtenden Umsatzeinbußen wird die KDF in vielen Fällen nicht mehr gegeben sein.“ Zusätzlich müssten solch negative Entwicklungen im Rating, also der Bewertung, welche die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ausdrückt, berücksichtigt werden. Außerdem ist die Ratingnote auch entscheidend für die Kreditentscheidung an sich: Insbesondere ist die Vergabe von Förderkrediten ab einer bestimmten Ratingklasse grundsätzlich nicht mehr möglich. Glück: „Da biss sich die Katze also in den Schwanz.“
Hinzu käme, so Udo Becker, dass das Gesamtaufkommen an Kreditanfragen durch Unternehmer aufgrund der andauernden Corona-Krise mit sehr dynamischen Änderungen und nun dem bislang zweiten Lockdown nicht abschätzbar sei. Der KSK-Vorstandsvorsitzende: „Allein durch die zu erwartende Antragsflut könnten nicht nur bei uns die Mitarbeiterkapazitäten zur Bearbeitung von Anträgen knapp werden.“
Dennoch bemühe sich die Kreissparkasse um Hilfe, so schnell sie denn aufgrund der besonderen gesetzlichen und praktischen Voraussetzungen möglich ist. Als weitere Tipps gibt er Unternehmern mit auf den Weg: „Wenn Sie in Not sind, beantragen Sie Steuerstundungen und Reduzierung von Steuer-Vorauszahlungen.“ Auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld könne eine Möglichkeit sein. Die Überbrückungshilfe II laufe zudem noch bis Dezember. Zusätzlich besteht für die vom erneuten Lockdown besonders betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, die Corona-Novemberhilfe in Form einer anteiligen Umsatzerstattung zu beantragen.